Wieviel Implantate benötige ich?
Die Anzahl der gesetzten Implantate in Deutschland ist erheblich gewachsen. Die geschätzte Summe der Implantationen in Deutschland stieg von 200000 Implantaten im Jahr 2001 auf schätzungsweise 950000 Implantate im Jahr 2007, 350000 mehr als vor zwei Jahren. Etwa 80 % der Implantate werden von 20 % der implantierenden Zahnärzte eingepflanzt. Schätzungen zufolge werden weltweit pro Jahr 1,5 Mio. Zahnimplantate gesetzt. Die Zuwachsrate soll jährlich bei 15 bis 20 % liegen. In Deutschland waren im Jahr 2007 etwa 5% der prothetischen Neuversorgungen implantatgestützt, Tendenz steigend.
Für den Patienten stellt sich nun je nach Indikationsklasse ( d.h. welche Rest- und Zahnsituation er aufweist ) die Frage: Wieviele Implantate benötige ich denn für meinen speziellen Fall?
Dazu gibt es ganz aktuell eine Neubeschreibung der Indikationsklassen in der dentalen Implantologie ( Dez. 2008; die vorige wurde letztmalig 2002 überarbeitet ), die ich Ihnen hiermit zu Ihrer Information zusammengestellt habe. Die Neubeschreibung wurde von weiteren Berufsverbänden und Fachgesellschaften, die sich unter dem Dach der Konsensuskonferenz Implantologie in Deutschland vereinigen, übernommen. Sie stellen keine festen Vorgaben dar, sondern sind als Behandlungsempfehlung für den Normalfall in den jeweiligen Klassen anzusehen:
Die Indikationsklassen zur Implantattherapie nach dem Konsensuspapier der Verbände BDO, DGI, DGMKG und DGZI Implantattherapie
Die optimale Therapie des Zahnverlustes ist der Ersatz jedes einzelnen Zahnes durch ein Implantat. Dabei ist der Zahn 8 eines Quadranten in der Regel nicht zu ersetzen. Da die optimale Therapie aus verschiedenen Gründen ( anatomische aber auch wirtschaftliche ) nicht immer durchgeführt werden kann, wurden die nachfolgenden Empfehlungen für die Regelfallversorgungen aufgestellt.
Indikationsklassen für Regelfallversorgungen in der Implantologie
Klasse I:
Klasse Ia: „Frontzahnersatz“
Wenn Zähne der Oberkiefer-Front fehlen
Einzelzahnersatz und Schaltlücke
- Ein Implantat je fehlendem Zahn
Wenn Zähne 32 bis 42 der Unterkiefer-Front fehlen
- Indikation für zwei Implantate
Wenn Zähne 33 bis 43 der Unterkiefer-Front fehlen
- Indikation für zwei bis vier Implantate unter Berücksichtigung der speziellen anatomischen Verhältnisse
Einzelzahnlücken der Unterkiefer-Front
- Indikation für ein Implantat
Klasse II: reduzierter Restzahnbestand und Freiendlücke
Grundsatz
Bei der implantologischen Versorgung des reduzierten Restgebisses ist die Bezahnung des Gegenkiefers zu berücksichtigen. Darüber hinaus gelten die Regeln konventioneller Prothetik.
Für eine festsitzende Versorgung im Oberkiefer werden in der Regel acht Pfeiler benötigt, im Unterkiefer in der Regel sechs Pfeiler. Natürliche Zähne können angerechnet werden, wenn diese an statisch günstiger Position stehen und eine gute Prognose aufweisen.
Für eine herausnehmbare Versorgung im Oberkiefer werden in der Regel sechs Pfeiler benötigt, im Unterkiefer in der Regel vier Pfeiler. Natürliche Pfeilerzähne können angerechnet werden, wenn diese an statisch günstiger Position stehen und eine gute Prognose aufweisen.
Klasse IIa „Freiendlücke“
Zahn 8 fehlt:
- in Ausnahmefällen Indikation zur Implantation
Zähne 7 und 8 fehlen:
- Indikation für ein Implantat
Zähne 6 bis 8 fehlen:
- Indikation für ein bis zwei Implantate
Zähne 5 bis 8 fehlen:
- Indikation für zwei bis drei Implantate
Zähne 4 bis 8 fehlen:
- Indikation für drei Implantate
Klasse III: Zahnloser Kiefer
Für die Verankerung eines festsitzenden Zahnersatzes
im zahnlosen Oberkiefer:
- acht Implantate
im zahnlosen Unterkiefer:
- sechs Implantate
Für die Verankerung eines herausnehmbaren Zahnersatzes
im zahnlosen Oberkiefer:
- sechs Implantate
im zahnlosen Unterkiefer:
- vier Implantate
In Abhängigkeit von anatomischen und prothetischen Gegebenheiten kann im individuellen Fall eine von der oben beschriebenen Anzahl von Implantaten abweichende Versorgung indiziert sein.
Seit 2002 haben sich verschiedene neue Verfahren aber auch neue Implantate in der Implantologie etabliert. Dem trägt die Neubeschreibung Rechnung. Bei Zahnverlust in der Unterkiefer-Front war wegen durchmesserreduzierter Implantate eine Neubewertung notwendig, bei reduziertem Restzahnbestand wird nun die Prognose von Pfeilerzähnen berücksichtigt, bei Freiendlücken der Zahn 7. Der BDIZ EDI - Präsident Christian Berger begründet die Überarbeitung so: „Für uns steht eine qualitativ hochwertige Zahnheilkunde und damit eine den modernen wissenschaftlichen Erkenntnissen folgende Implantologie im Vordergrund“.
Die Stellungnahmen und Empfehlungen der Konsensuskonferenz „Implantologie“ haben nicht nur bei Körperschaften und Fachgesellschaften, sondern auch bei Gerichten, Gutachtern und Kostenträgern einen hohen Stellenwert. Die Empfehlungen der Konsensuskonferenz berücksichtigen wissenschaftliche Erkenntnisse, berufsrechtliche Aspekte sowie aktuelle Therapiestandards und werden im Konsens von allen wissenschaftlichen Gesellschaften und Berufsverbänden formuliert.
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